Kurz nach dem Urteil senkte die Stadt die Gebühren für neue Parkausweise drastisch. Bis zur Neuregelung werden nun 30 Euro pro Jahr verlangt, bisher waren es rund durchschnittlich 360 Euro pro Auto gewesen. »Für uns ist auch klar, dass 30 Euro keine angemessene Größenordnung sind«, sagte Fiek.
Als Orientierung für eine neue Regelung könnte der Betrag von 180 Euro dienen, der in zurückliegenden Diskussionen bereits eine Rolle spielte. Eine Möglichkeit für eine Staffelung der Gebühren sei beispielsweise, die Zahl der Fahrzeuge pro Haushalt in Anschlag zu bringen. Für die weiteren Beratungen in der Schwarzwaldmetropole müsse aber erstmal die Urteilsbegründung abgewartet werden, sagte Fiek.
Seit anderthalb Jahren kostete ein Anwohnerparkausweis für ein durchschnittliches Auto in Freiburg 360 Euro pro Jahr. Der Satz war gestaffelt, für besonders lange Wagen waren bisher sogar 480 Euro fällig. Da für das Anwohnerparken bis zum Jahr 2021 nur 30 Euro genommen wurden, hatte Fiek geklagt. Das Leipziger Urteil gilt als Signal für andere Kommunen, sich mit dem Thema Anwohnerparken zu beschäftigen.
Erhebung der Deutschen Umwelthilfe zu Anwohnerparkgebühren
Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
Parkgebührenverordnung Baden-Württemberg
Seite der Stadt Freiburg mit neuen Gebühren
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