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Paris will Endlagerung von Giftmüll im Elsass durchdrücken

Das Pariser Umweltministerium will an der Endlagerung von Giftmüll an der französisch-deutschen Grenze festhalten. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Straßburg vor zwei Wochen, die Endlagerung in der elsässischen Deponie Stocamine vorläufig zu stoppen, werde Berufung eingelegt, teilte Umweltminister Christophe Béchu am Donnerstag mit.

Giftmülldeponie
Fässer stehen zur Einlagerung in einem Deponiefeld. Foto: Swen Pförtner/DPA
Fässer stehen zur Einlagerung in einem Deponiefeld.
Foto: Swen Pförtner/DPA

Das Vorhaben, den in dem ehemaligen Kalibergwerk in Wittelsheim nahe Mulhouse eingelagerten Giftmüll dauerhaft dort zu belassen, sei der umweltschonendste Weg, argumentierte der Minister. Mit den örtlichen Behörden solle ein transparentes Verfahren für die Versiegelung des Bergwerks vereinbart werden, das jedes Risiko einer Verschmutzung des Elsässer Grundwassers verhindere.

Das Gericht in Straßburg hatte in einem Eilentscheid festgestellt, eine Endlagerung verstoße gegen Umweltrecht. Die Möglichkeit, den eingelagerten Müll zurückzuholen, werde durch das Vorhaben ebenso wenig gewährleistet, wie der Schutz des Grundwassers.

Das juristische Tauziehen um die Giftmülldeponie, die auch in Baden-Württemberg für Besorgnis sorgt, dauert damit an. Bislang hatte auch das Departement Haut-Rhin an den Plänen zur dauerhaften Endlagerung der Abfälle festgehalten, obwohl der Verwaltungsgerichtshof in Nancy sowie das Straßburger Gericht 2021 und 2022 bereits drei Mal gegen das Vorhaben urteilten.

In der Deponie wurde seit 1999 gegen den Protest von Umweltschützern und Bürgerinitiativen Giftmüll wie Zyankali, Arsen und Quecksilber gelagert. 2002 brach in 535 Metern Tiefe ein Feuer aus, das erst nach Tagen gelöscht werden konnte. Seither ist die Anlage geschlossen. Die Deponie war auf bis zu 320.000 Tonnen giftigen Mülls ausgelegt. Zuletzt befanden sich knapp 42.000 Tonnen Müll darin, gelagert in großen Säcken und Tonnen.

Mitteilung Umweltministerium

Entscheidung Verwaltungsgericht Straßburg

© dpa-infocom, dpa:231123-99-56282/2