Doch den Zollbeamten fiel ein Werbegeschenk in Form eines Parfüms einer Schweizer Luxusuhrenmarke auf, das sich in der Seitenablage der Beifahrertür befand. Der Fahrer gab dann an, er habe sich eine Uhr dieser Marke in der Schweiz gekauft. Als bei der weiteren Kontrolle eine zweite Garantiekarte des gleichen Uhrenherstellers gefunden wurde, kam heraus, dass die Beifahrerin eine Uhr im Wert von rund 42.000 Euro am Handgelenk trug. Zudem entdeckten die Zöllner 10.000 Euro in bar.
Gegen die Reisenden wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet. Einfuhrabgaben in Höhe von über 10.500 Euro wurden ebenfalls fällig.
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