Die Staatsanwaltschaft wollte wegen versuchten Mordes eine höhere Strafe, die Verteidigung eine geringere. Der BGH prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Er kann am Ende Revisionen abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder bei gravierenderen Mängeln zur neuen Verhandlung zurück an die Vorinstanz verweisen.
Der Beschuldigte war im Juli 2021 nachts in eine Wohnung in Neuried (Ortenaukreis) eingedrungen, in der er den Rivalen wähnte. Mit einem Gummihammer schlug er nach Angaben der Staatsanwaltschaft mindestens zehn Mal auf den Schlafenden ein - bis er feststellte, dass er sich in der Wohnung geirrt und einen unbeteiligten 65-Jährigen attackiert hatte. Der Mann räumte die Tat vor Gericht ein. Er beteuerte aber, er habe den Nebenbuhler nicht töten, sondern zur Rede stellen wollen. Das Opfer des Angriffs hat bis heute psychische Probleme.
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