In der Affäre um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens an die Presse gerät Innenminister Thomas Strobl noch stärker in Bedrängnis. Aus Sicht des obersten Datenschützers im Land, Stefan Brink, hat der CDU-Politiker mit der Weiterleitung eines Schreibens des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten klar gegen das Gesetz verstoßen. Zu dem Ergebnis kommt ein »datenschutzaufsichtsrechtliches Prüfverfahren«, zu welchem ihn die oppositionelle SPD aufgefordert hat und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Brink eröffnete ein aufsichtsbehördliches Verfahren in der Sache. Damit gerät der Innenminister, gegen den bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen, an einer weiteren Flanke unter Druck.
Opposition und Gewerkschaft dringen auf Strobls Entlassung
Die Opposition aus SPD, FDP und AfD forderte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) auf, Strobl aus der Regierung zu werfen. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch sieht sich durch die Analyse des Datenschützers bestätigt: »Thomas Strobl hat ohne jeden Zweifel Recht gebrochen, als Innenminister ist er nicht mehr haltbar.« Auch die FDP verlangte erneut Strobls Entlassung. Ralf Kusterer, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, ging hart mit dem Dienstherrn der Polizisten im Südwesten ins Gericht: »Wenn ein Polizeibeamter seine Oma im polizeilichen System abfragt, kostet ihn das mindestens 1000 Euro.« Die Causa Strobl wiege deutlich schwerer.
Kretschmann will Gutachten noch nicht gelesen haben
Kretschmann zog sich darauf zurück, er kenne das Gutachten noch nicht und müsse es prüfen. »Das Schreiben liegt mir nicht vor.« Zugleich zeigte sich der Grüne irritiert über das Vorgehen des Datenschützers. Strobl habe ihm gesagt, Brink habe das Ministerium nicht angehört. »Das verwundert mich.« Stoch kritisierte Kretschmanns Erklärung. »Wer meint, die Konsequenzen in dieser Affäre könne man aussitzen oder gar vertrödeln, begreift nicht, welchen Schaden das anrichtet.«
Es habe einen »üblen Beigeschmack«, wenn der Regierungschef Brink Vorwürfe mache. »Dessen Gutachten ist ein von der SPD-Fraktion erbetenes Prüfverfahren, in dem ein rechtliches Gehör gar nicht vorgesehen ist.« Auch AfD-Fraktionschef Bernd Gögel kritisierte, Kretschmann habe sich um eine Antwort gedrückt. Das zeige, welche Prioritäten er habe: »Persönliche Sympathie schlägt Staatsräson.«
Strobl steht wegen der Affäre massiv unter Druck. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 62 Jahre alten Minister und Vize-Regierungschef der grün-schwarzen Koalition unter anderem wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen. Der Reporter wird verdächtigt, aus amtlichen Dokumenten des laufenden Verfahrens gegen den Polizisten zitiert zu haben. Strobl wiederum soll ihn dazu angestiftet haben.
Die FDP-Fraktion stellte zudem Strafanzeige gegen Strobl, unter anderem wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen und Verstoßes gegen den Datenschutz, auch hier ermittelt die Anklagebehörde. SPD und FDP planen zudem einen Untersuchungsausschuss. Dem Vernehmen nach bereiten die beiden Fraktionen einen entsprechenden Antrag für die nächste Sitzung des Landtags am 1. Juni vor.
Datenschützer liefert neun Seiten Begründung
Brink begründet in einem neunseitigen Schreiben, warum Strobl aus seiner Sicht gegen den Datenschutz verstoßen hat. Die Weitergabe des Schreibens sei weder nach Fachgesetzen noch nach allgemeinen Datenschutzvorschriften zu rechtfertigen. »Die Übermittlung verletzt daher das einschlägige Datenschutzrecht und ist deshalb als rechtswidrig zu bewerten«, schreibt Brink. In dem Fall seien personenbezogene Daten eines Landesbeamten an einen Dritten übermittelt worden. Weder habe eine Einwilligung der betroffenen Person vorgelegen noch habe es eine spezifische gesetzliche Regelung gegeben, die die Datenübermittlung legitimiert hätte.
Datenschutz-Verfahren erst nach offiziellen Ermittlungen
Das Datenschutz-Verfahren werde »erst nach förmlichem Abschluss des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft und unter Einbeziehung der dann vorliegenden Ermittlungsergebnisse weitergeführt«, teilte Brink mit. Sein Sprecher wies darauf hin, dass eine Verwarnung möglich sei. Bußgelder seien nicht vorgesehen. »Bei besonders schweren Verstößen können Datenschutzverstöße strafrechtliche Konsequenzen haben.«
Polizei-Gewerkschafter Kusterer erklärte, ein Entlassungsverfahren allein wegen einer Ordnungswidrigkeit sei zwar selten, allerdings gehe es bei Strobl um einen schwerwiegenden Fall. »Vermutlich wird es der Innenminister damit in den Datenschutzbericht 2022 des Landesdatenschutzbeauftragten schaffen. Das dürfte in Deutschland so noch nicht vorgekommen sein.«
Worum geht es in der Affäre eigentlich?
Im Zentrum der Affäre stehen eigentlich Ermittlungen gegen einen führenden Polizisten wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. Der Mann soll eine Hauptkommissarin in einem Videochat belästigt haben. Aus Kreisen des Innenausschusses hieß es, aus der Abschrift des Videochats, die den Abgeordneten vorliegt, gehe deutlich hervor, dass der Mann der Polizistin angeboten habe, ihr bei der Karriere zu helfen, wenn sie ihm sexuell zu Diensten sei. Was die Sache noch brisanter macht: Der Beamte war vor seiner Suspendierung bei der Landespolizei für die interne Wertekampagne gegen sexualisierte Gewalt zuständig.
Strobl räumt ein, im Dezember das Schreiben des Anwalts an die Presse durchgestochen zu haben. Der Minister argumentiert, er habe keine Dienstgeheimnisse verraten. Er habe damit für »maximale Transparenz« sorgen wollen. In dem Schreiben hatte der Anwalt des suspendierten Beamten dem Ministerium ein persönliches Gespräch angeboten, das für beide Seiten besser sei als ein juristisches Verfahren. Strobl argumentiert, dies sei ein »vergiftetes Angebot« für einen Deal gewesen. Um einer möglichen Veröffentlichung durch die Gegenseite zuvorzukommen, habe er das Schreiben einem Journalisten gegeben.
Datenschützer widerspricht Strobl: Gesprächsangebot war normal
Brink ist hingegen der Ansicht, durch das konkrete Gesprächsangebot werde keineswegs bei unbefangenen Dritten der Anschein erweckt, es solle »gemauschelt« oder »unter den Teppich gekehrt« werden. Vielmehr entspreche das Anwaltsschreiben und die darin geäußerte Gesprächsofferte »den üblichen Gepflogenheiten« im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung, »wonach die anwaltliche Vertretung den Versuch einer einvernehmlichen Konfliktlösung mit dem Dienstherrn« unternehme.
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