Baden-Württemberg ändert die Regeln: Wer sich mit dem Coronavirus ansteckt, muss ab diesem Dienstag nur noch für fünf Tage in Isolation. Wer nach fünf Tagen für mindestens 48 Stunden ohne Symptome ist, darf die Isolation nach Angaben des Sozialministeriums in Stuttgart beenden. Bislang waren es zehn Tage - ein Freitesten war frühestens nach sieben Tagen möglich.
Nun gilt: Wer nicht in Kliniken und Pflegeheimen arbeitet, braucht sich nicht mehr freitesten. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt den Angaben zufolge sogar vollständig.
Nach wie vor besteht die Isolationspflicht für jeden und jede, der oder die ein positives Testergebnis hat. Da spiele es keine Rolle, ob es sich um einen PCR- oder um einen Schnelltest handelt.
Die Entscheidung folgt einer Schalte der Gesundheitsminister von Bund und Ländern in der vergangenen Woche, in der sich die Ministerinnen und Minister auf eine einheitliche Verkürzung der Isolation verständigt hatten. Das Robert Koch-Institut (RKI) ist für neue Leitlinien zuständig. Die Bundesländer passen sich unterschiedlich an: In Rheinland-Pfalz etwa gilt die Fünf-Tage-Isolation schon seit Sonntag. In Niedersachsen wird der vorgeschriebene Zeitraum voraussichtlich erst Ende der Woche verkürzt.
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