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Novum: Rastatt wählt Oberbürgermeister per Stichwahl

Rastatt macht den Anfang: Zum ersten Mal findet hier nach der Änderung des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts eine Stichwahl bei einer Oberbürgermeisterwahl statt. Die beiden Führenden des ersten Durchgangs vor drei Wochen haben etwas gemeinsam.

Oberbürgermeisterwahl Rastatt
Blick auf das Rathaus der Stadt Rastatt. Am Sonntag (15. Oktober) findet die zweite Runde der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt statt. Foto: Uli Deck/DPA
Blick auf das Rathaus der Stadt Rastatt. Am Sonntag (15. Oktober) findet die zweite Runde der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt statt.
Foto: Uli Deck/DPA

Bei der Wahl der neuen Oberbürgermeisterin oder des neuen Oberbürgermeisters in Rastatt wird am Sonntag Geschichte geschrieben: Erstmals wird der zweite Durchgang nach dem neuen baden-württembergischen Kommunalwahlrecht in Form einer Stichwahl ausgetragen, nachdem in der ersten Runde niemand mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte. Rund 38.000 Bürger und Bürgerinnen haben nun ab 8.00 Uhr die Wahl zwischen SPD-Politikerin Monika Müller (49) und dem parteilosen Michael Gaska (36).

Beide stammen aus der Region, waren zuletzt aber weiter weg: Müller ist im nahe gelegenen Muggensturm aufgewachsen, arbeitete einige Jahre als Sozialdezernentin in Pforzheim und wechselte dann in dieser Rolle ins niedersächsische Wolfsburg. Gaska leitet das »Family Office Forum« in St. Gallen in der Schweiz - ein Thema, bei dem er sich auskennt, hat er doch zu Familienunternehmen promoviert.

Gaska will der Innenstadt einen Aufschwung verpassen, Müller setzt auf Familienfreundlichkeit für alle Generationen - etwa in den Bereichen Bildung, Soziales und Verkehr. Im ersten Durchgang vor drei Wochen hatte sie knapp 38 Prozent der Stimmen bekommen, Gaska rund 31. Eine Konkurrentin und zwei Konkurrenten ließen sie hinter sich.

Die Amtszeit von Rathauschef Hans Jürgen Pütsch (CDU) endet am 16. Dezember. Er war nach 16 Jahren als OB nicht mehr angetreten.

Bürgermeisterwahlen finden in Baden-Württemberg in der Regel unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt. Nur in kreisfreien Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern - Stadtkreise genannt - und sogenannten Großen Kreisstädten ab 20.000 Einwohnern werden die Rathauschefs als Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin bezeichnet.

Infos zur Wahl

Homepage Müller

Homepage Gaska

Ergebnis erster Durchgang

© dpa-infocom, dpa:231014-99-565246/2