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Notrufe häufiger missbraucht: Fast 800 Fälle im Südwesten

Polizisten werden über die 110 zu Tatorten beordert, wo rein gar nichts geschehen ist. Dadurch werden Kräfte gebunden, die vielleicht anderswo fehlen. Das Phänomen nimmt zu.

Polizeinotruf 110
Der Nummer des Polizeinotrufs 110 steht auf der Scheibe eines Polizeifahrzeugs. Foto: Daniel Karmann
Der Nummer des Polizeinotrufs 110 steht auf der Scheibe eines Polizeifahrzeugs.
Foto: Daniel Karmann

STUTTGART. Eigentlich sollen Notrufe nur in Notlagen abgesetzt werden - aber die Hilfenummern 110 und 112 werden immer häufiger missbraucht. In Baden-Württemberg zählte das Innenministerium für 2021 mit fast 800 Fällen den höchsten Wert seit 2017. Das sei im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 11,8 Prozent auf genau 786 Fälle, teilte das Ressort von Innenminister Thomas Strobl (CDU) anlässlich des Europäischen Tag des Notrufs 112 auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart mit. Die Aufklärungsquote sank im gleichen Zeitraum um 2,3 Prozent auf 69,5 Prozent. 2017 belief sich die Anzahl der Fälle noch auf 689. Auch für das Jahr 2022 deutet sich der Behörde zufolge ein Anstieg an.

Mit der 110 wird der Notruf an das örtlich zuständige Polizeipräsidium weitergeleitet. Die 112 führt zur Feuerwehr und Rettungsdiensten. Ein typischer Missbrauch wäre ein Notruf zu einer vermeintlichen Schlägerei, die sich bei Ankunft der Streife als nicht existent herausstellt. Oder es werden unter der 112 Verletzte gemeldet, die es gar nicht gibt.

Der Missbrauch von Notrufen kann laut Innenministerium eine Straftat sein, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Bei vorgetäuschten Notfällen werden dem Ministerium zufolge Einsatzkräfte unnötig gebunden. Es könne passieren, dass sich Rettungskräfte bei nur vermeintlich erforderlichen Rettungsmaßnahmen selbst in Gefahr bringen. Eine Ministeriumssprecherin betonte: »Der Missbrauch von Notrufen gefährdet damit mittelbar auch tatsächlich in Not befindliche Personen, denen alle Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen sollen.«

© dpa-infocom, dpa:230211-99-555951/2