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Neues Urteil: Brachte Rentner die Freundin im Streit um?

Im September 2017 wird eine Frau aus Stuttgart getötet und zerstückelt. Ihr 77-jähriger Freund wird verurteilt, aber der Bundesgerichtshof kassiert die Gerichtsentscheidung. Nun wird das nächste Urteil erwartet - und es könnte härter ausfallen.

»Landgericht« steht an einem Eingang des Landgerichts Stuttgart
Landgericht Stuttgart. Foto: Marijan Murat/Archivbild
Landgericht Stuttgart. Foto: Marijan Murat/Archivbild

STUTTGART. Nach dem Fund einer verstümmelten Frauenleiche im Neckar muss das Stuttgarter Landgericht heute zum zweiten Mal über die mutmaßliche Schuld eines 77 Jahre alten Mannes entscheiden. Der Rentner hat seine Lebensgefährtin nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im September 2017 in seiner Wohnung in Esslingen getötet, zerteilt und die Leichenteile in den Neckar geworfen. Die Leichenteile waren mehrere Tage nach der Tat aus dem Neckar gezogen worden. Nur eine DNA-Untersuchung konnte die Identität klären. Der Kopf der Frau sowie ihr rechter Arm sind bis heute verschwunden.

Der Mann, ein Deutscher, beteuert seine Unschuld. »Ich habe meine Freundin nicht getötet«, sagte er im Prozess.

Allerdings muss er in der Neuaufnahme des Verfahrens vor einer anderen Stuttgarter Schwurgerichtskammer ein härteres Urteil befürchten als in der ersten Runde. Denn das Landgericht hatte den Angeklagten im ersten Verfahren im Juni 2018 nicht, wie vom Staatsanwalt beantragt, wegen Totschlags verurteilt, sondern zu sechs Jahren Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten daraufhin beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt, doch nur die Anklagebehörde war erfolgreich gewesen. Nach Ansicht der damaligen Bundesrichter war das Fehlen eines Tötungsvorsatzes des Angeklagten vom Gericht widersprüchlich begründet worden.

In der Neuauflage forderte der Staatsanwalt nun zwölf Jahre Haft für den Mann, zwei Jahre mehr als im ersten Prozess. Die Verteidigerin plädierte erneut auf Freispruch (Az: 9 Ks 111 Js 103326/17). (dpa)

BGH-Urteil vom 10.4.2019