In der Vorinstanz hatte sich vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen ein Kläger durchgesetzt, der Verluste aus Online-Glücksspielen ersetzt haben wollte. Der Betreiber der Internet-Casinos von der Mittelmeerinsel wurde vor rund eineinhalb Jahren verurteilt, rund 40 000 Euro zu zahlen. Der damals gültige Glücksspielstaatsvertrag Baden-Württembergs habe verboten, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten und zu vermitteln, hieß es zur Begründung.
In dem neuen Prozess gebe es nun eine Frist bis zum 31. März für eine mögliche außergerichtliche Einigung der Parteien, teilte ein Gerichtssprecher mit. Falls eine Einigung nicht fristgerecht zustande komme, wolle das Gericht am 6. April sein Urteil mitteilen.
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