Logo
Aktuell Land

Neue Vorwürfe: Schütze von Reutlingen unter Terrorverdacht

Ein Mann, der im Zuge von Durchsuchungen im »Reichsbürger«-Milieu in Reutlingen mehrmals auf Polizisten geschossen hat, war mutmaßlich auch Mitglied der terroristischen Gruppierung um den Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß. Das geht aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Entsprechende Hinweise hätten sich inzwischen ergeben. Bereits die Durchsuchung bei dem Mann stand im Zusammenhang mit einer Großrazzia Anfang Dezember 2022. Diese hatte sich unter anderem gegen Prinz Reuß als mutmaßlichen Rädelsführer gerichtet.

BGH-Außenansicht
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und der Aufschrift Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/DPA
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und der Aufschrift Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Foto: Uli Deck/DPA

Der Beschuldigte sei dieser »Reichsbürger«-Vereinigung spätestens im Juli 2022 beigetreten, um gemeinsam mit Gleichgesinnten die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, heißt es in dem Beschluss. Er habe an Treffen teilgenommen und sei auch in die Organisation mit eingebunden gewesen. Auch habe er der Gruppierung zahlreiche Waffen, Munition und andere militärische Ausrüstung zur Verfügung gestellt.

Die Bundesanwaltschaft hatte noch am Tag des Schusswechsels im März 2023 in Reutlingen die Ermittlungen gegen den Mann übernommen, der seither in Untersuchungshaft sitzt. Zunächst hatte die oberste Anklagebehörde unter anderem nur wegen mehrfachen versuchten Mordes ermittelt. Wegen der neuen Hinweise bestehe aber der dringende Tatverdacht, »der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens«. Auch das Nachrichtenportal »T-Online« hatte berichtet.

»Reichsbürger« und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 23.000 Anhängerinnen und Anhänger zu - Tendenz steigend.

BGH-Beschluss

© dpa-infocom, dpa:231108-99-871979/3