Die Nebenklage hat im Verfahren gegen zwei Polizisten wegen eines tödlichen Einsatzes im Mai 2022 in Mannheim Haftstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Der Hauptangeklagte, ein 27-jähriger Polizeioberkommissar, solle für drei Jahre und zwei Monate hinter Gittern, bestätigte der Stuttgarter Anwalt Engin Sanli am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Sein mitangeklagter Kollege solle eine Haftstrafe für ein Jahr auf Bewährung erhalten. Der Polizeioberkommissar war wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge angeklagt worden, der gleichaltrige Polizeihauptmeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
Das psychisch kranke Opfer war bei einem gewaltsamen Einsatz der beiden Beamten am Mannheimer Marktplatz zusammengebrochen und im Krankenhaus gestorben. Der 47-Jährige mit kroatischen Wurzeln litt an einer paranoiden Schizophrenie, hatte immer wieder Wahnvorstellungen und halluzinierte.
Die Staatsanwaltschaft hatte vor zwei Wochen überraschend milde plädiert: Sie forderte für den Polizeioberkommissar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, für den Mitangeklagten einen Freispruch. Dabei reduzierte die Staatsanwaltschaft vor allem nach den vorgestellten Gutachten der Rechtsmediziner die Vorwürfe für den Hauptangeklagten auf Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen hielt die Anklage für nicht mehr gerechtfertigt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Arzt des Mannes im Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim die Polizisten um Hilfe gebeten. Der Mediziner hatte Angst vor einer Eigengefährdung seines Patienten.
Auf diversen Videos unter anderem von Überwachungskameras ist zu sehen, wie einer der Polizisten das spätere Opfer ergreift und wie sich der Mann losreißt, bevor er überwältigt wird. Der Beamte bringt den Mann gemeinsam mit seinem Kollegen zu Boden, er fixiert den auf dem Bauch Liegenden mit dem Knie und versetzt ihm Faustschläge ins Gesicht. Der überwältigte Mann blutet aus der Nase und bleibt liegen.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft waren die Schläge gegen den Kopf und der Einsatz eines Pfeffersprays nicht gerechtfertigt. Die Todesursache sei allerdings nicht eindeutig geklärt. Es käme auch ein plötzliches Herzversagen in Betracht, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Nebenklage kritisierte, das Opfer sei ohne Rechtfertigung angegriffen und verletzt worden. Sanli betonte, es sei wichtig, dass die beiden Angeklagten künftig nicht mehr als Polizeibeamte arbeiten könnten. »Das wäre ein fatales Zeichen für die Gesellschaft in Baden-Württemberg und vor allem in Mannheim.«
Ein Urteil wird für 1. März erwartet.
Pm der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung
© dpa-infocom, dpa:240222-99-80966/3