REUTLINGEN. Wiegt das Interesse einer Stadt an einem pulsierenden Nachtleben schwerer als das Interesse der Anwohner einer bestimmten Wohngegend nach Nachtruhe? Diese Frage wird in Deutschland je nach Bundesland, Stadt, Wohngegend und sogar je nach einzelner Gaststätte sehr unterschiedlich beurteilt.
Welche Sperrstunde gilt in Baden-Württemberg?
So gibt es allgemein in Baden-Württemberg für Gastronomiebetriebe eine Sperrzeit zwischen werktags 3 Uhr nachts und 6 Uhr morgens. An Wochenenden ist die Sperrstunde von 5 Uhr bis 6 Uhr morgens. Ausnahme sind Kur- und Erholungsorte, wo bereits ab 2 Uhr nachts Sperrstunde ist.
Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?
In Bayern, im Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen und Hamburg müssen Bars und Restaurants zwischen 5 Uhr und 6 Uhr geschlossen sein. In den übrigen Bundesländern gibt es keine Sperrstunde. Autobahnraststätten, sowie Gaststätten an Bahnhöfen und Flughäfen sind generell von der Regelung ausgenommen. Diese generellen Regelungen existieren jedoch nur theoretisch.
Welchen Spielraum haben die Ordnungsämter?
In der Praxis kann jede Stadt Ausnahmeregelungen von der generellen Sperrstunde machen. Wegen des Anwohnerlärmschutzes erlassen die Ordnungsämter in vielen Städten strengere Regelungen für die Außengastronomie, die meist früher schließen muss. In einigen Städten wie in Stuttgart dürfen einige Bars mit einer älteren Lizenz aufgrund des Bestandschutzes länger geöffnet haben, als Bars, die ihre Lizenz erst später beantragten.
Wie urteilen die Gerichte?
Gegen die Regelungen der Ordnungsämter wird sowohl von Anwohnern als auch von Gastronomen immer wieder geklagt. Dabei ist die Rechtsprechung uneinheitlich. So klagte in Berlin ein Wirt erfolgreich gegen eine Sperrstunde ab 22 Uhr, weil das Gericht befand, dass das Viertel ein Ausgehviertel sei, in dem die Bewohner ohnehin mit einem höheren Lärmpegel rechnen müssten. In Heidelberg dagegen bekamen die Anwohner Recht, die die bis dahin geltenden Öffnungszeiten bis 4 Uhr nachts am Wochenende nicht dulden mussten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim befand im Oktober 2024, dass diese liberalen Öffnungszeiten die Gesundheit der Anwohner gefährdeten.
Welche Rolle spielt ein lebendiges Nachtleben als Standortfaktor?
Die vom baden-württembergischen Wirtschaftsministerium beim Institut Prognos in Auftrag gegebene, 2025 veröffentlichte Studie »NightLÄND BW« zeigt, welche Rolle das Nachtleben für junge Menschen spielt. Angebote nach 20 Uhr abends können demnach bereits in Städten ab 20.000 Einwohnern für die Standortwahl von Fachkräften entscheidend sein. »Die Studie macht diese Potenziale sichtbarer und sollte Anlass sein, Wirtschafts- und Kulturpolitik ganzheitlicher zu denken. Sie liefert zahlreiche Anstöße und konkrete Beispiele, wie gute Nachtökonomie entwickelt und umgesetzt werden kann«, so Tourismus-Staatssekretär Patrick Rapp (CDU). Man müsse der Nachtökonomie beispielsweise durch den Abbau bürokratischer Hürden mehr Luft verschaffen, fordert er.
Wie viel Umsatz wird im Nachtleben generiert?
Die Nachtökonomie – also Bars, Clubs, Festivals, Kino, Theater, Open-Air-Veranstaltungen, Live-Konzerte oder Gastro-Events am Abend – ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. In den jeweiligen Wirtschaftszweigen werden laut der Studie »NightLÄND BW« pro Jahr in Baden-Württemberg knapp neun Milliarden Euro Umsatz erzielt, mehr als 220.000 Menschen sind dort in rund 30.000 Unternehmen, darunter 22.000 Restaurants, beschäftigt.
Wie hat sich das Nachtleben verändert?
Auch das hat die Studie »NightLÄND BW« untersucht. Das Ergebnis: Die Corona-Krise habe zu einem veränderten Ausgehverhalten geführt, viele Menschen würden heute exklusive Einzelveranstaltungen bevorzugen, statt sich durch die Nacht treiben zu lassen oder blieben, auch aufgrund der stark gestiegenen Preise, lieber gleich zuhause und feierten im privaten Rahmen. Zudem gebe es einen bewussteren Umgang mit Alkohol. Ein weiterer Trend: Veranstaltungen würden vermehrt tagsüber stattfinden. Die Folge: Die Zahl der Clubs in Baden-Württemberg wie im gesamten Bundesgebiet geht zurück. Die Studie »NightLÄND BW« untermauert dies mit Umsatzzahlen. Demnach lag der Umsatz von Diskotheken und Tanzlokalen im Land anders als der von Bars und anderen Schankwirtschaften im Jahr 2023 deutlich niedriger als noch vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 – und da waren die Umsätze verglichen mit den Jahren zuvor schon gesunken.

