Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte elfeinhalb Jahre Haft gefordert, die beiden Nebenkläger eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Das Opfer habe nicht mit einem Angriff auf Leib oder Leben gerechnet und sei schutzlos gewesen, entschied das Gericht. Die Kammer sah zudem eine Tat aus niedrigen Beweggründen als erwiesen an, da der Angeklagte das Ende der Beziehung nicht habe akzeptieren wollen und einen Besitzanspruch auf die Frau erhoben habe. Nicht ganz auszuschließen sei aber auch eine verminderte Schuldfähigkeit des Mannes. Dies hatte zuvor auch der psychiatrische Sachverständige festgestellt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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