Nach den Schüssen auf ein Gebäude des Landratsamtes des Alb-Donau-Kreises in Ulm erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 45-Jährigen. Dem Mann wird unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll kurz vor Weihnachten vor den Bürozeiten zweimal auf die Fensterfront geschossen haben. Den Schaden schätzte die Polizei auf 5.000 Euro. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann aus Frust geschossen hat, weil ihm ohne vorherigen Termin verweigert worden war, einen Aufenthaltstitel abzuholen. Die Nationalität des Mannes nannte die Anklagebehörde nicht. Der Mann sei wegen Gewaltdelikten vorbestraft und auf Bewährung. Er bestreite die Vorwürfe und sei auf freiem Fuß. Ob die Anklage zugelassen wird, muss das Amtsgericht Ulm nun entscheiden.
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