Die Staatsanwaltschaft Ellwangen habe das Verfahren gegen den Mann bereits im Februar eingestellt, erklärte ein Sprecher. Den Ermittlungen zufolge hat der Mann bei den angezeigten Vorkommnissen keine Grenze zu einem strafrechtlich relevanten Verhalten überschritten.
Der Pfarrer war nach Angaben der Diözese im vergangenen Oktober wegen sexueller Grenzverletzungen freigestellt worden. Bei dem Mann sei mehrfach ein »von unanständiger Distanzlosigkeit gekennzeichnetes Verhalten« festgestellt worden, erklärte die Diözese. Sie verwies auf einen internen Abschlussbericht und die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft. Dem katholischen Pfarrer wurden ungewollte lange Umarmungen, Berührungen und ungewollte Kontaktaufnahmen über Messenger-Dienste vorgeworfen.
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