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Nach Missbrauchsfall: Gentges für längere Speicherfristen

In der Debatte um die Rechte von Ermittlern bei Fällen von Kindesmissbrauch hat sich Baden-Württembergs Justizministerin Marian Gentges für längere Speicherfristen ausgesprochen. »Wenn Ermittler im Internet auf den Austausch kinderpornografischen Materials stoßen, müssen sie herausfinden können, von welcher IP-Adresse das kam, und sie müssen den Inhaber dieser IP-Adresse ermitteln können«, sagte die CDU-Politikerin am Dienstagabend in der Radiosendung »Tagesgespräch« des Senders SWR2. »Das läuft aber ins Leere, wenn die Adressen nicht gespeichert sind. Sie sind das nur zwei bis sieben Tage und das reicht nicht«, sagte Gentges.

Marion Gentges
Marion Gentges, Justizministerin von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod
Marion Gentges, Justizministerin von Baden-Württemberg.
Foto: Bernd Weißbrod

Ermittler beklagen seit längerem, dass sie von vielen pädo-sexuellen Tätern zwar die IP-Adressen ermitteln können, eine Identifizierung aber oft scheitert, weil die zugehörigen Nutzerdaten bereits gelöscht sind. Nachdem am Montag in Nordrhein-Westfalen brutaler Missbrauch von Kindern bekannt wurde, ist eine Debatte um das Verhältnis von Daten- und Kinderschutz neu entfacht.

Hauptbeschuldigter ist ein 44-Jähriger aus Wermelskirchen, der seine Dienste als Babysitter im Internet angeboten und sich so seinen Opfern genähert haben soll. Mit Dutzenden weiteren Männern soll er kinderpornografische Bilder und Videos von »unvorstellbarer Brutalität« getauscht haben, wie Ermittler bekanntgaben. Bislang wurden 73 Verdächtige und 33 Opfer identifiziert. Bei Kinderpornografie handelt es sich um Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs.

SWR-Gespräch

© dpa-infocom, dpa:220531-99-499176/3