Das Landgericht hatte für den Richter wegen Vorteilsannahme in acht Fällen, wegen Rechtsbeugung und Bestechlichkeit auf eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung entschieden. Der Ex-Polizist bekam wegen der Gewährung von Vorteilen neun Monate und der Autohändler wegen Bestechung und Beihilfe zum versuchten Betrug ein Jahr auf Bewährung. Die 60, 67 und 49 Jahre alten Männer standen seit Mai vergangenen Jahres vor Gericht. Die Verteidiger der drei Männer hatten jeweils auf Freispruch plädiert (Az.: 4 KLs 730 Js 21302/17).
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