Nach dem Ausbruch in Forchheim (Landkreis Emmendingen) war eine Sperrzone im Radius von rund 10 Kilometern um den Betrieb errichtet worden. Landwirten war es verboten, Schweine in oder aus dieser Zone zu bringen. Von der Maßnahme betroffen waren 59 schweinehaltende Betriebe.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für den Menschen ungefährliche Virusinfektion. Für Haus- und Wildschweine ist sie jedoch höchst ansteckend und verläuft in der Regel tödlich. Der erste Fall in Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen.
»Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand im Landkreis Emmendingen hat uns gezeigt, welch schwerwiegende Konsequenzen das Auftreten des Virus für unsere Schweinehaltungen hat«, teilte Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU) der Deutschen Presse-Agentur mit. »Glücklicherweise wurde das Virus in Baden-Württemberg nicht in andere Schweinehaltungen oder in die Wildschweinpopulation eingetragen.«
Da von der Afrikanischen Schweinepest weiterhin eine große Gefahr für die Tiere ausgeht, bittet der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Bevölkerung darum, rohe Wurstwaren so zu entsorgen, dass Wildtiere nicht mit ihnen in Kontakt kommen können. Außerdem werden die Landwirte weiterhin zu Vorsichtsmaßnahmen und Jäger zu einem verstärken Monitoring aufgerufen.
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