Nachdem beide Angeklagte Revisionsanträge gestellt hatten, wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft. Da dieser keine Rechtsfehler gesehen habe, seien die Revisionen als unbegründet verworfen worden, teilte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag mit. Die Verurteilungen seien damit rechtskräftig, der Sohn müsse nun in Haft.
Die Landwirte hatten kranke Kühe vernachlässigt, manche Tiere mussten nach Kontrollen der Behörden notgetötet werden. Der Vorsitzende Richter sprach von »Ignoranz gegenüber dem Tierschutz«. Die Bauern hätten sich zahlreichen Aufforderungen der Behörden, die Zustände für die Rinder zu verbessern, beharrlich verweigert.
Der Betrieb in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) war 2019 zusammen mit anderen Höfen in die Schlagzeilen geraten. In allen Betrieben sollen Kühe unzureichend medizinisch versorgt worden sein. Zwei weitere Prozesse gegen eine Reihe von Angeklagten stehen wegen der Vorwürfe noch aus. Ein laufender Prozess gegen drei Bauern wurde im Juli vom Landgericht in Memmingen abgebrochen, weil es Terminschwierigkeiten gab. Voraussichtlich 2024 wird dieser Prozess neu gestartet.
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