Die Richter am Landgericht Ravensburg sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass die 25 Jahre alte Deutsche ihr Kind vorsätzlich getötet hatte. Vor rund zwei Jahren steckte sie demnach dem Kind nach einer heimlichen Geburt in der Nähe eines Bauernhofs bei Mengen (Kreis Sigmaringen) Papier in den Mund und ließ es zurück - das Baby erstickte.
Allerdings bewerteten die Richter die Tat jetzt nicht mehr als Mord, wie eine andere Kammer des Landgerichts in einem aufgehobenen Urteil vom Januar 2018. Am Mittwoch sprach der Vorsitzende Richter von einer spontanen Tat aus Verzweiflung. Nichts hätte dafür gesprochen, dass die Angeklagte ihr Kind aus reiner Selbstsucht getötet hätte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 2Ks 21 Js 11407/17(2))