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Mutter im Mädchenmordprozess: »Ihr letzten Kuss gegeben«

Sie freute sich auf die Übernachtung beim Kindergartenfreund und erlitt einen grausamen Tod. Im Prozess um einen Mädchenmord in Baden-Baden erinnert sich die Mutter schmerzvoll an ihre Tochter.

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd

Ein Kuss und eine Umarmung zum Abschied - das war der letzte Kontakt der Mutter des vor einem Jahr unter grausigen Umständen getöteten Mädchens in Baden-Baden. Vor dem Landgericht hat sie eine bewegende Aussage gemacht. Per Videoübertragung, damit sie nicht mit dem Angeklagten konfrontiert werden musste, schilderte die 35-jährige Pflegekraft am Donnerstag vor dem Landgericht den letzten Tag mit ihrer Tochter.

Vor Gericht muss sich der Vater vom Spielplatzfreund des Mädchens unter anderem wegen Mordes verantworten. Der 34-Jährige soll die Sechsjährige in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen haben. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft fand am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie große Teile des Prozesses.

Die Sechsjährige hatte schon zweimal davor mit anderen Kindern bei dem Spielplatzfreund übernachtet. Die Kinder mochten sich, die Mutter kannte den Vater vom Spielplatz. Der Angeklagte sei durch sein nettes Verhältnis zum Sohn aufgefallen, er galt als zuverlässig und: »Alle Kinder haben ihn geliebt«, erinnerte sich die Mutter des Mädchens.

Die Übernachtung beim Spielplatzfreund sei nicht geplant gewesen. Aber als sich die Kinder auf dem Indianer-Spielplatz trafen, hätten sie so gebettelt, dass die Sechsjährige beim gleichaltrigen Freund übernachten dürfe. »Ich habe mich überreden lassen«, so die Mutter.

»Ich habe ihr einen letzten Kuss gegeben«, sagte sie unter Tränen. »Ich habe sie umarmt und ihr gesagt, dass wir uns morgen wiedersehen.« Sie sah ihr Kind nicht lebend wieder. Die Mutter wollte am nächsten Tag ihre Tochter abholen, weil der Vater des Jungen diese nicht wie verabredet nach Hause gebracht hatte.

Weil sie den angeklagten Gastvater schon am Abend zuvor weder per Whatsapp noch telefonisch erreicht hatte, habe sie sich Sorgen gemacht. Als sie von einer Nachbarin am Morgen hörte, dass es in dem Haus gebrannt hatte und davor eine große Blutlache sah, habe sie einen »Blackout« bekommen. Dass ihre Tochter tot war und auf grausame Weise starb, erfuhr sie erst später. An sich, so erzählte die Mutter, hätte die Tochter an dem Wochenende zum getrennt von ihr lebenden Vater kommen sollen. Der habe aber was anderes vorgehabt.

Der Angeklagte soll das Mädchen erst getötet, im Intimbereich verstümmelt und sich dann an der Kinderleiche sexuell vergangen haben. Danach soll er Feuer im Haus gelegt haben, um die Tat zu vertuschen - obwohl vier Verwandte im Haus schliefen. Der nicht vorbestrafte angeklagte Deutsche schwieg den ganzen Prozess über zu den Vorwürfen. Die Aussage der Mutter verfolgte der gelernte Straßenbauer mit unbewegter Miene.

Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zum Prozessauftakt unter anderem Mord, Störung der Totenruhe sowie versuchten Mord in vier Fällen in Tateinheit mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge zur Last.

Die Tat vor Weihnachten hatte weit über die Region hinaus Aufsehen erregt, zumal nach und nach schwer erträgliche Details bekannt wurden. Das Urteil wird für den 29. November erwartet.

PM der Polizei vom 19.12.

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