Der mutmaßliche Todesschütze von Offenburg hat Staatsanwältin Iris Janke zufolge Schüsse auf den Hinterkopf seines Opfers abgegeben. Die tödliche Attacke auf einen Mitschüler zeige, dass ein erhebliches Aggressionspotenzial vorliege. »Sowohl gegen andere als auch gegen sich selbst«, sagte Janke am Dienstag. Der 15-Jährige sei am Donnerstag gezielt in den Klassenraum gegangen und habe in Anwesenheit seiner Mitschüler geschossen. Auch gegen die Eltern wird ermittelt, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Das 15-jährige Opfer wurde von zwei Schüssen getroffen, hatten die Ermittler schon mitgeteilt gehabt.
Die Ermittlungen gegen die Eltern umfassten auch den Vorwurf von Straftaten nach dem Waffengesetz, sagte Staatsanwalt Martin Seifert. Beide Eltern seien nicht im Besitz einer Waffenbesitzerlaubnis, hieß es weiter. Die halbautomatische Selbstladewaffe, eine Beretta, stamme aus dem häuslichen Umfeld. Woher die Waffe genau stammt und wie lange sie im Besitz der Familie war, sei unklar. Ermittelt werde auch zu der Frage, ob der 15-Jährige Mitwisser gehabt habe.
Bis zu dem Vorfall sei der tatverdächtige Deutsche unauffällig gewesen, sagte Janke. Der Jugendliche sei nie durch Aggressionsdelikte auffällig geworden. Bisher habe sich der 15-Jährige nicht zu den Vorwürfen geäußert. In der Schule wurden nach Angaben der Ermittler 50 nicht abgefeuerte Patronen gefunden.
Zudem machte Janke deutlich, dass es um ein Verfahren nach dem Jugendstrafrecht geht. Dieses unterliege strengen Regeln. So gebe es etwa Vorgaben für die Informationspolitik der Ermittler. Sollte sich der Jugendliche äußern, werde dazu nichts bekanntgegeben.
Außerdem müsse auch bei einem 15-Jährigen geprüft werden, ob er genügend Reife gehabt habe, um seine mutmaßliche Tat auch einsehen zu können. Das gelte besonders bei einem so schweren Vorwurf, sagte Janke. Das soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun ein Gutachter klären. Dieser soll auch untersuchen, ob sich der Tatverdächtige bei der Tat in einem »psychopathologischen Zustand« befunden habe. In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig.
Der Jugendliche sitzt wegen Verdachts auf Totschlag in Untersuchungshaft. An dem Vorwurf habe sich bisher nichts geändert, erläuterte Janke. Sollte sich der Verdacht erhärten, drohe im Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren.
Auch für die nächsten Tage ist nach Angaben der Behörden geplant, die Schülerinnen und Schüler vor der Schule von ihren Klassenlehrern abholen und sie in die Klassenzimmer begleiten zu lassen. Schulpsychologen sind vor Ort. Es werde zunehmend Unterricht geben, sagte Werner Nagel vom Regierungspräsidium Freiburg. Allerdings gelte nach wie vor, die Schulgemeinschaft trauere um einen Mitschüler. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) soll am Mittwoch den Innenausschuss des Landtags über die Ermittlungen informieren.
Der Leiter des Polizeipräsidiums Offenburg, Jürgen Rieger, sagte, es sei kein einfacher Moment für ihn und seine Kollegen. »Weil das Mitgefühl dieser Tat bei den Jugendlichen, bei der Familie und den Schülerinnen und Schülern der betroffenen Schule natürlich liegt.« Es sei ein einschneidendes Erlebnis. »Es werden Narben bleiben.«
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