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Mutmaßliche Mutter-Mörderin verweigert Aussage vor Gericht

Eine des heimtückischen Mordes an ihrer Mutter angeklagte Frau hat zu Prozessbeginn jede Auskunft verweigert. Ihr Verteidiger sagte am Freitag vor dem Landgericht Tübingen, seine Mandantin wolle sich weder zur Sache noch zur Person äußern.

Landgericht Tübingen
Das Landgericht in Tübingen. Foto: Bernd Weißbrod
Das Landgericht in Tübingen.
Foto: Bernd Weißbrod

Die in Pforzheim geborene 48-Jährige soll ihre Mutter mit einer Eisenstange erschlagen haben. Die Anklage wirft ihr Mord aus Habgier, Heimtücke und Verdeckungsabsicht vor. Der Frau droht mit einer entsprechenden Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Angeklagte soll im Oktober vergangenen Jahres zunächst versucht haben, ihre schlafende Mutter mit einem Kissen zu ersticken. Als diese aufwachte und sich wehrte, soll die Tochter sie mit einer Eisenstange tödlich verletzt haben.

Grund dafür war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass sie wegen »beengter finanzieller Verhältnisse« monatelang Geld vom Konto der Mutter für sich abbuchte. Insgesamt geht es um einen Schaden durch Betrug und Urkundenfälschung von mehr als 17.000 Euro.

Das soll die Mutter herausbekommen haben. Die 48-Jährige soll daraufhin Angst um ihr Erbe und vor strafrechtlichen Folgen bekommen und gefürchtet haben, von der Mutter aus dem Haus geworfen zu werden. Die Angeklagte lebte im Haus ihrer Mutter. Es sind noch sechs Verhandlungstage anberaumt.

© dpa-infocom, dpa:220818-99-438497/4