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Mutmaßliche Kindesentführung: Mann kommt in Psychiatrie

Dank des Eingreifens von Bauarbeitern soll in Böblingen eine Kindesentführung verhindert worden sein. Der Beschuldigte hat den Vorwurf vor Gericht stets zurückgewiesen. Dennoch hat er Folgen für ihn.

Prozessauftakt gegen mutmaßlichen Kindesentführer
Zum Prozessauftakt im Verfahren gegen einen mutmaßlichen Kindesentführer, sitzt der Angeklagte in einem Saal des Landgerichts Stuttgart auf seinem Platz. Foto: Christoph Schmidt/DPA
Zum Prozessauftakt im Verfahren gegen einen mutmaßlichen Kindesentführer, sitzt der Angeklagte in einem Saal des Landgerichts Stuttgart auf seinem Platz.
Foto: Christoph Schmidt/DPA

Nach dem mutmaßlichen Entführungsversuch eines zehnjährigen Jungen im baden-württembergischen Böblingen wird ein beschuldigter Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und behandelt. Nach Überzeugung des Stuttgarter Landgerichts von Dienstag war er am Tag der Tat wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dem gelernten Schlosser wurde unter anderem Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Der damals 51-Jährige aus Böblingen hatte den Jungen laut Staatsanwaltschaft im vergangenen Oktober nach kurzem Streit um ein Handy vor den Augen seines Schulkameraden an einer Baustelle in seinen Kleinbus gezerrt. In der wahnhaften Vorstellung des Mannes würden Kinder von ihren Eltern angestiftet, ihn zu fotografieren, hatte der Staatsanwalt im Prozess argumentiert. Bauarbeiter hatten damals jedoch die Hilferufe des Jungen gehört und eingegriffen. Sie befreiten den Zehnjährigen, rissen den Autoschlüssel aus dem Zündschloss des Busses und hielten den Mann fest, bis die Beamten kamen.

Der beschuldigte Deutsche bestritt im Prozess stets die Vorwürfe. Der Junge habe sich vielmehr freiwillig in den Bus gesetzt, er hätte auch jederzeit wieder aussteigen können. Er habe lediglich klären wollen, ob der Freund des Jungen ihn gefilmt habe und einen Nachnamen erfahren wollen. Gewalt habe er nie angewendet. Auch in seinen abschließenden Ausführungen betonte er, er habe keinem Kind etwas antun wollen.

Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:240507-99-948052/3