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Mutmaßliche Brandstifterin: Antrag auf Sicherungsverfahren

In einem Reutlinger Pflegeheim für psychisch Kranke wird ein Feuer gelegt. Drei Menschen sterben. In den Fokus der Polizei rückt eine Bewohnerin. Die Frage nach ihrer Schuldfähigkeit ist nun nicht mehr offen.

Nach Pflegeheim-Brand in Reutlingen: Antrag auf Sicherungsverwahr
Der Einsatzort rund um das Pflegeheim in Reutlingen ist abgesperrt. Foto: Marijan Murat
Der Einsatzort rund um das Pflegeheim in Reutlingen ist abgesperrt.
Foto: Marijan Murat

Die Frau, die ein tödliches Feuer in einem Reutlinger Pflegeheim für psychisch Kranke gelegt haben soll, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft dauerhaft in eine Psychiatrie. Die Behörde stellte beim Landgericht Tübingen einen Antrag auf ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wie sie am Mittwoch mitteilte. Bei dem Brand waren drei Menschen ums Leben gekommen. Der damaligen Bewohnerin des Heims werden Mord, Brandstiftung und versuchter Mord vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schuldunfähigkeit aus.

Die heute 58-Jährige soll laut Ermittlern am Abend des 17. Januars ihr Bett angezündet haben. Demnach soll sie mutmaßlich versucht haben, sich mit dem Feuer das Leben zu nehmen. Bei dem Brand in dem Fachpflegeheim waren eine 53 Jahre alte Mitbewohnerin und zwei Mitbewohner im Alter von 73 und 88 Jahren getötet worden. Sie starben an einer Rauchgasvergiftung. Die mutmaßliche Brandstifterin war schwer verletzt worden.

Die Behörde geht bei der psychisch erkrankten Deutschen von einer aufgehobenen Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus. Damit ist sie nicht schuldfähig und kann somit auch nicht angeklagt werden. Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es aber trotzdem zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift.

Die Behörde geht von Mord unter dem Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln aus. Damit sind Taten gemeint, die unkontrolliert ablaufen und gleich mehrere Menschen treffen können. Neben Bränden fallen laut Staatsanwaltschaft unter das Mordmerkmal auch Bombenzündungen und Steinwürfe von Autobahnbrücken. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs hatten sich nach Polizeiangaben von damals 37 Bewohner und 5 Pflegekräfte in dem Gebäude befunden.

Zu den Vorwürfen habe sich die mutmaßliche Brandstifterin bisher nicht geäußert, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Sie befinde sich weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Tat hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Brand hatte auch zu einer Diskussion über die Sicherheit in Pflegeeinrichtungen geführt.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft

© dpa-infocom, dpa:230607-99-970806/5