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Musterverfahren gegen Porsche SE geht in nächste Runde

Der Prozess gegen die Porsche SE zieht sich die Länge. Es wird bereits seit Sommer 2021 verhandelt. Wie es weitergeht ist offen.

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid

Das Oberlandesgericht Stuttgart will heute über den weiteren Fortgang der juristischen Auseinandersetzung gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) im Zuge des Dieselskandals informieren. Es ist ein Verkündungstermin angesetzt. Aber in welche Richtung sich der Zivilsenat äußern will, war zunächst völlig unklar. Seit Juli 2021 gab es mehrere mündliche Verhandlungstermine in dem Verfahren. In dem Rechtsstreit geht es um Schadenersatzklagen von Porsche-Anteilseignern, die dem Großaktionär von Volkswagen vorwerfen, zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben.

Die Porsche SE hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen. Zu klären sein wird vor allem, ob und unter welchen Umständen die PSE als VW-Dachgesellschaft überhaupt eigenständig zur Veröffentlichung von Börsen-Pflichtmitteilungen über kursrelevante Vorgänge bei VW verpflichtet war. Die PSE ist zwar Hauptaktionärin von VW, hat aber selbst kein operatives Geschäft. Eine Pflicht für die Veröffentlichung entstehe dort, wo das Ereignis spiele, argumentierte der Porsche-SE-Anwalt in der Vergangenheit. Hingegen hatten die Kläger-Anwälte erklärt, die Anleger interessierten die Auswirkungen des Dieselskandals auf die Dachgesellschaft.

Die Kläger argumentieren, dass sie - im Unwissen über die Dieselbetrügereien - vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen. Die PSE hält die Klagen für »offensichtlich unbegründet«. Man sei eine Beteiligungsholding und kein Autobauer, daher sei man auch nicht mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von auffällig gewordenen Dieselmotoren befasst gewesen.

Zum Musterkläger hatte das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend macht.

OLG-Infos zum Verfahrensauftakt

Mitteilung Verhandlung November 2021

© dpa-infocom, dpa:220927-99-920317/2