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Mordversuch aus Faszination? Urteil erwartet

Drei Mal soll er mit einem Messer auf einen anderen Mann eingestochen haben. Laut Staatsanwaltschaft stehen Tötungsfantasien hinter der Tat. Nun wird das Urteil gegen einen 25-Jährigen erwartet.

Landgericht Tübingen
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht und Amtsgericht hängt vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Tom Weller
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht und Amtsgericht hängt vor dem Gerichtsgebäude.
Foto: Tom Weller

Aus »Faszination an der Tötung eines anderen Menschen« soll er versucht haben, einen Mann umzubringen: Im Prozess gegen einen 25-Jährigen am Landgericht Tübingen werden am heutigen Freitag (9.00 Uhr) Plädoyers und Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Der Mann soll laut Anklage im vergangenen Herbst einen anderen Mann in Tübingen mit einem Messer angegriffen haben. Kennengelernt hatten sich die beidem demnach kurz vorher in einer Gaststätte. Das Opfer musste notoperiert werden. Den Begleiter des Mannes soll der Angeklagte vor dem Angriff niedergeschlagen haben.

Beim Prozessauftakt schwieg der Angeklagte. Der attackierte Mann sagte, er könne sich nicht an den vollständigen Ablauf des Angriffs erinnern. Der Angeklagte sei ihm mit einem Lächeln entgegengetreten.

Der Deutsche habe der Staatsanwältin zufolge bereits Wochen vor dem Angriff eine Faszination dafür entwickelt, einen anderen Menschen mit einem Messer umzubringen. Experten sprechen in solchen Fällen oft von »Mordlust«. »Die Motive für solche Taten können sehr verschieden sein«, erklärte die Psychologin Karoline Roshdi. Oft gebe es den Wunsch zu sehen, wie jemand stirbt. Auch der Drang, Macht zu spüren oder die Herausforderung an sich könne eine Rolle spielen. Das sei von Mensch zu Mensch sehr individuell. Doch in fast jedem Fall spiele fehlende Empathie eine Rolle.

»Mordlust« sei ein subjektives Mordmerkmal, erklärte Rechtsanwalt Michael Haizmann. Definiert werde es als unnatürliche Freude an der Vernichtung des menschlichen Lebens. Haizmann zufolge sei es aber ein eher seltenes Mordmerkmal. Bei Prozessen mit entsprechendem Tatvorwurf sei ein psychiatrisches Gutachten wichtig.

© dpa-infocom, dpa:230518-99-740013/3