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Mordprozess von Illerkirchberg: Urteil könnte fallen

Der tödliche Messerangriff auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit. Mehr als ein halbes Jahr nach der Tat könnte nun das Urteil ergehen.

Prozess um Messerangriff
Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal geführt. Foto: Felix Kästle/DPA
Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal geführt.
Foto: Felix Kästle/DPA

Im Mordprozess um den Messerangriff von Illerkirchberg mit einer getöteten 14-Jährigen ist am Dienstag (10.00 Uhr) das Urteil geplant. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten in der vergangenen Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Angeklagt ist ein 27-jähriger Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war. Er soll im Dezember zwei Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen haben. Die 13-Jährige konnte fliehen, ihre 14 Jahre alte Freundin starb im Krankenhaus an ihren Verletzungen.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tattag Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit einem Messer erzwingen. Laut dem psychiatrischen Sachverständigen war es ein großes Problem für den Angeklagten, dass er keine Frau hatte.

Der Anklage zufolge liefen die beiden Mädchen in dem Moment am Haus des Mannes vorbei, als er es verließ. In der Annahme, die Schülerinnen hätten das Messer gesehen, soll er spontan beschlossen haben, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Mädchen die Polizei verständigen und seinen Plan durchkreuzen.

Ein Polizist, der nach der Tat mit der 13-Jährigen gesprochen hatte, hatte vor Gericht ausgesagt: »Die beiden haben gar kein Messer oder so etwas gesehen.« Das Verbrechen im Dezember hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt.

In der vergangenen Woche wurde ein Mann vor dem bayerischen Amtsgericht Neu-Ulm wegen zwei Fällen der Billigung einer Straftat zu einer Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt. Einem Sprecher des Gerichts zufolge hatte er unter einem Facebook-Post der Polizei Ulm zum Illerkirchberg-Prozess einen Hasskommentar geschrieben. Darin befand er, dass der mutmaßliche Täter Gewalt verdient habe.

© dpa-infocom, dpa:230703-99-272445/4