Logo
Aktuell Land

Mordprozess: Vater räumt Vorwürfe teilweise ein

Ein Jahr nach dem Tod eines Kindes steht der Vater vor Gericht. Der Vorwurf lautet Mord. Zu Beginn gibt der 24-Jährige eine Erklärung ab. Doch viele Fragen bleiben offen.

Mordprozess gegen Vater
Verteidigerin des Angeklagten steht im Verhandlungssaal des Landgerichts bei Einzug des Richters. Foto: Uwe Anspach/DPA
Verteidigerin des Angeklagten steht im Verhandlungssaal des Landgerichts bei Einzug des Richters.
Foto: Uwe Anspach/DPA

Im Mannheimer Mordprozess um den Tod eines Kleinkindes hat der angeklagte Vater zugegeben, ein Antidepressivum in die Milch seiner 17 Monate alten Tochter gemischt zu haben. »Ich bin verantwortlich für den Tod meiner süßen Tochter. Ich wollte dies nicht«, ließ der 24 Jahre alte Mann am Freitag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht in einer von der Verteidigung verlesenen Erklärung mitteilen. Er habe sich am 10. Juli 2022 in seiner Wohnung in Viernheim (Hessen) allerdings eigentlich selbst töten wollen.

Seiner Tochter habe er eine Tablette seines Beruhigungsmittels in die Milch gegeben, damit sie nicht wach wird und seinen Plan vereitele, hieß es in der knapp vierminütigen Erklärung. Die Tabletten hätten ihm immer nur zu einem ruhigen Schlaf verholfen. »Ich hatte in keiner Weise damit gerechnet, dass die Tablette bei meiner Tochter zum Tode führen könnte. Ich wollte nur sicherstellen, dass sie durchschläft.«

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen vor, gewusst zu haben, dass die Menge eine tödlich verlaufende Vergiftung zur Folge haben könnte - was er in Kauf genommen habe. Zudem soll er die Arglosigkeit der Großmutter ausgenutzt und damit heimtückisch gehandelt haben.

Nachdem das Mädchen die Milch getrunken hatte, soll der Angeklagte seine Tochter zum Schlafen gelegt haben. Aufgrund der Dosis des Antidepressivums soll das Kind sich wenige Stunden später erbrochen haben. Weil die Schutzreflexe des Kindes wegen des Medikaments herabgesetzt waren, atmete es das Erbrochene laut Anklage ein. Ein Notarzt, den die Großmutter rief, habe zwar noch versucht, das Kind wiederzubeleben - es aber nicht mehr retten können, hieß es.

Gerichtsort ist Mannheim, weil dort das Kind im Krankenhaus gestorben war und die Ermittlungen dazu liefen. Am Prozessauftakt nahm auch die Mutter des getöteten Kindes teil. Der angeklagte Vater verfolgte das Verlesen der Erklärung mit leichtem Kopfschütteln und feuchten Augen, die er sich mehrfach abwischte. Er habe seine Tochter von ganzem Herzen geliebt. »Die Verantwortung für mein Handeln übernehme ich. Die Schuld, die ich auf mich geladen habe, ist nicht zu ertragen und wird durch nichts wieder gutgemacht werden«, so der Angeklagte.

Den Zeugenaussagen zufolge waren die Kindeseltern nur kurz zusammen. Nach »eskalierenden Konflikten« sei der Vater Anfang 2022 aus der gemeinsamen Wohnung in Mannheim mit der Tochter zu seinen Eltern nach Viernheim gezogen. Ein Sozialarbeiter der Jugendhilfe Mannheim nannte das Verhältnis des Angeklagten zu dem Kind »liebevoll«. Es habe keine Anzeichen gegeben, dass er seine Vaterrolle nicht angenommen habe.

Eine Polizistin sagte als Zeugin aus, die Kita-Betreuung des Kindes habe den 24-Jährigen als »fürsorglich und liebevoll« bezeichnet. Nach der Trennung von der Mutter habe sich der Mann auf eigene Initiative hin von März bis Mai 2022 in eine Klinik in Heppenheim begeben.

Dazu erklärte der Angeklagte in der verlesenen Mitteilung, er habe sich auch nach dem Aufenthalt in der Klinik »verzweifelt und in einer ausweglosen Situation« gefühlt. »Alles was ich anfasse, wird zum Desaster.« Er habe »schon länger« den Wunsch zur Selbsttötung gehabt.

Zum Auftakt waren zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer in den fensterlosen Gerichtssaal 5 gekommen. Nächster Verhandlungstag ist Donnerstag (13. Juli). Bisher sind Termine bis Ende Juli vorgesehen.

Landgericht

© dpa-infocom, dpa:230706-99-310154/6