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Mordprozess nach Messerstichen: Ehemann vor Gericht

Mit mehreren Messerstichen soll er seine Ehefrau an einem Morgen getötet haben - mutmaßlich schlief sie zu Beginn des Angriffs noch. Nun hat der Mordprozess gegen den Ehemann begonnen.

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/DPA
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd/DPA

Ein 33-Jähriger muss sich seit Donnerstag vor dem Baden-Badener Landgericht verantworten, weil er seine Ehefrau umgebracht haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Anfang Juni dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Gernsbach (Kreis Rastatt) mehrfach auf Hals und Oberkörper seiner Frau eingestochen zu haben - mit einem kleinen und einem großen Küchenmesser. Zu Beginn des Angriffs soll die 27-Jährige noch geschlafen haben. 14 teils massive Stichverletzungen hätten zu einem hohen Blutverlust geführt, so dass die Frau gestorben sei. Der Tatvorwurf der Anklagebehörde lautet heimtückischer Mord.

Bei Prozessbeginn wollte sich der Afghane zunächst lediglich zu seinen Lebensumständen äußern. Die Einlassung zur Person las seine Verteidigerin vor - ein Dolmetscher übersetzte. Allerdings ist es der Verteidigerin des 33-Jährigen zufolge möglich, dass sich der Angeklagte zu einem späteren Zeitpunkt auch zur Sache einlässt.

Die Ermittler gehen davon aus, dass das Ehepaar bei der Tat in der Wohnung nicht alleine war. Anwesend waren demnach die Schwiegermutter der Frau und vier minderjährige Kinder - der gemeinsame Sohn des Paares und drei Töchter der Frau. Nach der Tat sei der Mann geflüchtet, später aber auf der Straße gefasst worden. Er kam in Untersuchungshaft.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind die Hintergründe der Tat noch nicht restlos aufgeklärt. Das Paar soll demzufolge erhebliche Eheprobleme gehabt haben. Der Angeklagte habe erwogen, ohne seine Frau in sein Heimatland zurückzukehren.

Es sind vier weitere Hauptverhandlungstermine bis Januar angesetzt. Die Beweisaufnahme soll beim nächsten Termin am 5. Dezember beginnen.

Mitteilung vom 2. Juni 2023

© dpa-infocom, dpa:231129-99-121799/3