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Mordprozess: Geständnis und Erinnerungslücken

Der Angeklagte sprach von Streitigkeiten in der Beziehung, der Richter von Anzeigen wegen Körperverletzung. Nun hat der Mordprozess gegen einen Mann mit einem Geständnis begonnen.

Mordprozess gegen 56-Jährigen
Der Angeklagte (2.v.r) wird von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal des Ulmer Landgerichts geführt. Foto: Katharina Schröder/DPA
Der Angeklagte (2.v.r) wird von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal des Ulmer Landgerichts geführt.
Foto: Katharina Schröder/DPA

Der Angeklagte im Mordprozess um eine Frau hat die Tat vor dem Ulmer Landgericht eingeräumt. Beim Prozessauftakt am Freitag erklärte der inzwischen 56-Jährige aber, dass er sich nicht daran erinnern könne.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, Anfang August vergangenen Jahres eine Frau in einer Unterkunft in Ehingen (Alb-Donau-Kreis) mit einem Messer getötet zu haben. Die 42-Jährige soll sich zuvor von dem Mann getrennt und anderen Verletzungen gezeigt haben, die er ihr zugefügt haben soll. Schon vor der Tat fiel der Mann dem Gericht zufolge wegen Gewaltdelikten auf.

Der Staatsanwaltschaft zufolge lebten der angeklagte Rumäne und die Frau in einer Unterkunft mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen. Zu fünft tranken der 56-Jährige, die Frau und Bekannte demnach am Tattag zunächst Wodka im Zimmer der Frau. Sie soll sich dann von dem 56-Jährigen getrennt und ihn aus ihrem Zimmer geworfen haben.

Am selben Abend soll der Angeklagte ein Küchenmesser aus seinem Zimmer geholt haben. Als die 42-Jährige die Toilette im Erdgeschoss aufsuchte, soll er sie attackiert und ihr mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben. Die Frau starb noch vor Ort.

Der Angeklagte gestand, der Frau die Messerstiche versetzt zu haben, er wisse aber nicht, warum und könne sich an die Tat nicht erinnern. Auch daran, dass er die Polizei gerufen hatte, habe er keine Erinnerungen. In der Beziehung der beiden habe es immer mal wieder Streitigkeiten gegeben, schilderte er. Dass er die 42-Jährige zuvor schon geschlagen habe, wies der 56-Jährige zurück.

Der Vorsitzende Richter erklärte, dass die 42-Jährige den Angeklagten wegen Gewalt gegen sie angezeigt hatte. Außerdem las der Richter ein Urteil zu einer Tat in einer früheren Beziehung des Mannes vor. Demnach habe er seine damalige Partnerin beleidigt, getreten und mit einem Glas geschlagen. Außerdem habe er ihr und ihrer Tochter gedroht, sie mit einem Messer umzubringen.

Ein Urteil in dem Prozess könnte Anfang März ergehen.

© dpa-infocom, dpa:240125-99-752360/4