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Mordprozess gegen von Stimmen getriebenen Mann

Eine Frau öffnet einem Mann arglos die Tür. Sie wird überfallen, vergewaltigt und getötet. Diese Horrortat soll ein 32-Jähriger begangen und auch andere Frauen verletzt haben. Vor Gericht geht es um die Frage, ob er in der Psychiatrie bleibt.

Landgericht Mannheim
Gesetzbücher stehen in Mannheim im Sitzungssaal des Landgerichts auf der Richterbank. Foto: picture alliance
Gesetzbücher stehen in Mannheim im Sitzungssaal des Landgerichts auf der Richterbank.
Foto: picture alliance

Er soll von Stimmen getrieben eine Frau in Mannheim erwürgt und andernorts zwei andere verletzt haben: Ein 32-Jähriger muss sich von heute an (9.00 Uhr) an deswegen vor dem Landgericht Mannheim verantworten.

Im Oktober vergangenen Jahres soll der an einer paranoiden Schizophrenie leidende Mann zunächst eine jüngere Frau vom Hauptbahnhof Heidelberg in der Straßenbahn und zu Fuß bis zu deren Wohnung verfolgt haben. Dort soll er sie gepackt und ihr wiederholt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Frau versuchte laut Staatsanwaltschaft zu fliehen, wurde aber wieder von ihrem Peiniger eingeholt. Sie fiel aufs Gesicht und brach sich das Sprunggelenk. Nachdem er Bargeld, ein Tablet und ein Smartphone aus ihrem Rucksack entwendet hatte, floh er nach Mannheim.

Dort soll er sich von Stimmen getrieben in einem Mehrfamilienhaus versteckt und am nächsten Morgen bei einer Frau geklingelt haben, deren Wohnung er als Quelle der Stimmen identifiziert hatte. Die Frau öffnete nach Darstellung der Staatsanwaltschaft arglos die Tür, wurde von dem Beschuldigten vergewaltigt und erwürgt. Ihr Mann und ihre Tochter werden als Nebenkläger in dem Prozess durch eine Rechtsanwältin vertreten.

Auch in Nordrhein-Westfalen, genauer in Krefeld, soll er eine Frau überfallen und schwer verletzt haben. Er wurde im November 2021 in Duisburg festgenommen (Az:1 Ks 400 Js 30170/21). Der in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Mann ist des Mordes, Raubs und der Körperverletzung beschuldigt. Er soll die Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Das Landgericht wird in dem sogenannten selbstständigen Sicherungsverfahren entscheiden, ob der Mann in einer Klinik für Psychiatrie bleibt.

© dpa-infocom, dpa:220519-99-356147/2