Freiburg. Sein Mandant habe ihn damit beauftragt, sagte Sebastian Glathe nach dem Richterspruch am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen. Das Gericht hatte dies in seinem Urteil jedoch verneint und volle Schuldfähigkeit attestiert. Er werde die Urteilsbegründung daher gründlich prüfen, sagte Glathe. Dazu diene die Revision.
Hussein K. war wegen Mordes und Vergewaltigung zur Höchststrafe verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Freiburg verhängten am Donnerstag eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordneten sie Sicherungsverwahrung an. (dpa)