Mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Gewalttat an einer Frau in Sindelfingen war der Täter am vergangenen Donnerstag in einer Wiederaufnahme des Verfahrens ein zweites Mal wegen derselben Tat verurteilt worden. Nach Überzeugung des Stuttgarter Landgerichts hatte er die junge Frau 1995 angegriffen und mit zahlreichen Stichen umgebracht. Im Juli 2021 hatte ihn eine andere Kammer des Landgerichts bereits in dem Fall zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Allerdings hatte der Bundesgerichtshof das Mordmerkmal der Heimtücke damals als nicht ausreichend bewiesen gewertet und das Urteil aufgehoben. Zweifel an seiner Schuld hatte der BGH dagegen nicht.
Hätte das Landgericht die Tat als Totschlag gewertet, wäre das Verbrechen verjährt gewesen, der Rentner hätte den Saal als freier Mann verlassen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte sich hingegen für einen Freispruch aus Mangel an Beweisen ausgesprochen oder - bei einer Verurteilung - für die Verjährung.
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
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