Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 27-Jährige und ihr 24 Jahre alter Freund den gemeinsamen Mitbewohner und Ex-Freund der Frau in ihrem Haus in Laichingen (Alb-Donau-Kreis) schwer misshandelt und schließlich getötet hatten. Die Verteidigerin der Angeklagten hatte einen Freispruch gefordert, der Verteidiger des 24-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Sprecherin des Landgerichts zufolge müssen beide Verteidiger die Revision begründen, sobald die Urteilsgründe zugestellt wurden. Danach entscheide der Bundesgerichtshof. »Das kann einige Wochen in Anspruch nehmen.«
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