Laut dem rechtlichen Hinweis gelte es zu prüfen, ob bei beiden Beschuldigten niedrige Beweggründe vorliegen. Bei der Angeklagten soll außerdem noch herausgefunden werden, ob eine Tatbegehung durch Unterlassung besteht. Beide Verteidiger kündigten neue Plädoyers am Prozesstag in der kommenden Woche an und zeigten sich überrascht vom Zeitpunkt des rechtlichen Hinweises.
Der 27-Jährigen und ihrem 24-jährigen neuen Partner wird vorgeworfen, im Sommer den gemeinsamen Mitbewohner und Ex-Freund der Frau festgehalten und misshandelt zu haben. Der Zustand des Mitbewohners soll sich so verschlechtert haben, dass er sofort einen Arzt gebraucht hätte. Um die vorangegangenen Misshandlungen zu verdecken, soll das Paar beschlossen haben, ihn zu töten. Der 24-Jährige steht im Verdacht, den Mitbewohner erwürgt zu haben.
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