»Da er schuldunfähig war, ist er für diese Tat zwar nicht zu bestrafen«, informierte das Landgericht. Jedoch sei er für die Allgemeinheit gefährlich und komme in die Psychiatrie. Das Urteil vom Montag sei noch nicht rechtskräftig.
Der Mann versuchte im September des vergangenen Jahres nach Angaben des Gerichts, in Altbach (Kreis Esslingen) zwei Fußgängerinnen und einen kleinen Jungen zu überfahren. Eine der beiden Frauen und das Kleinkind wurden dabei schwer verletzt.
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