Logo
Aktuell Land

Missbrauchsfall Staufen: Erstes Urteil rechtskräftig

Freiburg (dpa/lsw) - Mehr als ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das erste Urteil in dem Fall rechtskräftig. Die Verteidigerin des ersten Angeklagten habe ihre Revision zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Freiburg der Deutschen Presse-Agentur. Der Fall sei damit juristisch abgeschlossen. Das Gericht hatte im April einen 41 Jahre alten Deutschen zu zehn Jahren Haft, Sicherungsverwahrung und 12 500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Gelegenheitsarbeiter aus der Nähe von Freiburg hatte gestanden, den heute zehn Jahre alten Jungen zweimal vergewaltigt zu haben.

Richterhammer Justitia
Foto: dpa
Foto: dpa

Es war das erste Urteil in dem Missbrauchsfall, der im Januar bekannt wurde und in dem es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen gab. Der damals in Staufen lebende Junge war mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) werden dafür verantwortlich gemacht. Sie haben gestanden.

Pressemitteilungen des Gerichts zu den Prozessen

Pressemitteilung der Polizei vom 11.1.

Zweite Pressemitteilung der Polizei vom 11.1.