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Missbrauchs-Urteil gegen Fußballtrainer ist rechtskräftig

Das Gernsbacher Urteil gegen einen Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Baden-Baden am Montag mitteilte, sind die Berufungen des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 17. August 2021 zurückgenommen worden. Die Kammer hatte zuvor ihre vorläufige Einschätzung bekanntgegeben, wonach die Berufungen nur geringe Erfolgsaussichten haben dürften.

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd

Das Amtsgericht Gernsbach (Landkreis Rastatt) hatte den ehemaligen Trainer einer 14-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und die Strafe für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Der damals 61-jährige Angeklagte hatte nach Feststellung des Gerichts das Mädchen vor drei Jahren mehrfach während Trainingseinheiten massiert und sie unter anderem dabei im Intimbereich berührt. Zu Einzeltrainings habe der ehrenamtliche Trainer die junge Fußballerin abgeholt.

Der Beschuldigte hatte dem Gericht zufolge die Vorwürfe durchgehend bestritten und als Erfindung bezeichnet. Einen zunächst ausgestellten Strafbefehl wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen hatte der Mann nicht akzeptiert.

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© dpa-infocom, dpa:230515-99-696769/3