Als Reaktion auf den Fachkräftemangel in Kitas will das baden-württembergische Kultusministerium die Personalvorgaben lockern. Dabei gehe es zum Beispiel darum, wie viele Erzieherinnen und Erzieher pro Gruppe eingesetzt werden müssen.
»Von dem Personalschlüssel kann abgewichen werden, wenn das eine Lösung vor Ort ist, die man mit den Beteiligten erarbeitet«, sagte Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) dem Südwestrundfunk (SWR). Die Erzieherinnen und Erzieher müssten dabei zwingend einbezogen werden. »Wir brauchen in der Personalsituation viele verschiedene Hebel, an denen wir ansetzen«, sagte Schebesta dem Sender.
Ziel ist laut einem Sprecher des Ministeriums, mit der Öffnung der rechtlichen Vorgaben des Landes einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen zur Erprobung neuer Ideen und Konzepte. Das Landesjugendamt müsse den Antrag dann prüfen. »Für eine Fortsetzung des Modells im Anschluss an die erste Erprobung wäre die Wirksamkeit der Maßnahme nachzuweisen«, erklärte der Sprecher. Das Ministerium will den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause ins Kabinett bringen. Die abschließende Beratung im Landtag könnte dann Ende November erfolgen.
Der Landesbezirksleiter der Gewerkschaft Verdi, Martin Gross, sagte dem SWR: »Ich halte das für keine kluge Entscheidung, weil das wird dazu führen, dass die Qualität in der Kita schlechter wird.« Er bezweifele, dass die Bedenken der Arbeitskräfte wirklich gehört werden. »Meine Befürchtung ist, dass noch mehr Erzieherinnen und Erzieher den Beruf verlassen.«
Der Ministeriumssprecher nannte mehrere angegangene Maßnahmen, um auf »die herausfordernde Personalsituation in der frühkindlichen Bildung« zu reagieren. So seien zum Beispiel sozialpädagogische Bildungsgänge (Erzieherinnen und Erzieher und sozialpädagogische Assistenz) an öffentlichen und privaten Schulen ausgebaut worden. Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten sei verkürzt worden. Es gebe eine Werbekampagne »Mehr bekommst Du nirgendwo!« sowie eine Personalinitiative.
Außerdem verwies der Sprecher auf eine Forderung des Städtetags nach einem »Zukunftsparagrafen« im Kindertagesbetreuungsgesetz, der die Entwicklung und Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Konzepte ermöglichen soll. »Dazu fanden erste Abstimmungen innerhalb der Landesregierung statt. Die Prüfung der möglichen Umsetzung und einer entsprechenden Öffnung ist im Kultusministerium erfolgt.«
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