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Ministerium soll beim Bürokratieabbau nacharbeiten

Wenn es um den Vorschriftendschungel geht, scheint man in Baden-Württemberg manchmal etwas langsam zu sein. So werden nun Regelungen abgeschafft, die aus heutiger Sicht einfach nur schräg erscheinen.

Bürokratie
Das Wirtschaftsministerium muss beim Bürokratieabbau nacharbeiten. (Symbolbild) Foto: Ralf Hirschberger/DPA
Das Wirtschaftsministerium muss beim Bürokratieabbau nacharbeiten. (Symbolbild)
Foto: Ralf Hirschberger/DPA

Die grün-schwarze Landesregierung hat sich den Bürokratieabbau seit Jahren auf die Fahnen geschrieben - doch manchmal bleibt Kurioses erst einmal auf der Strecke wie etwa in einem Fall im Wirtschaftsministerium. »Die Abschaffung des Kontrollratsgesetzes Nr. 35 vom 20. August 1946 und der Badischen Landesschlichtungsordnung vom 19. Oktober 1949 zur staatlichen Schlichtung bei Tarifkonflikten wurde aufgrund fehlender Gesetzesinitiativen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus noch nicht in einem dafür erforderlichen Aufhebungsgesetz umgesetzt«, heißt es in jetzt aus dem Staatsministerium in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der FDP-Fraktion.

FDP-Politiker Erik Schweickert kritisierte, die Landesregierung wolle einfach keinen Bürokratieabbau und komme bei der Entlastungsallianz nach wie vor nicht voran. »Anstatt zu handeln wird laviert, gelabert und verzögert. Man hofft wohl, sich mit Abwarten bis zum Ende der Legislatur retten zu können.« 

Ein besonders markantes Beispiel sei die staatliche Schlichtung bei Tarifkonflikten. »Hier hat man sich bereits geeinigt, dass man das abschaffen kann, aber dann scheint man im Wirtschaftsministerium den dazugehörigen Gesetzesentwurf einfach vergessen zu haben.«

Wirtschaftsministerium weist Kritik zurück

Nach Angaben der Staatskanzlei will das Wirtschaftsministerium bei nächster Gelegenheit die genannten Gesetze abschaffen. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums ergänzte, man habe die Aufhebung dieser Regelungen weder zurückgestellt noch verschlafen. »Die Planung ist und war, die Aufhebung dieser Regelungen in ein Artikelgesetz zum Bürokratieabbau einzubeziehen, mit dem dann unter der Federführung des Staatsministeriums nach Möglichkeit eine größere Zahl von Gesetzen aus der Zuständigkeit verschiedener Ressorts bereinigt werden soll.«

Angesichts der aktuell sehr geringen praktischen Bedeutung der genannten Regelungen habe das Wirtschaftsministerium bisher davon abgesehen, hierzu ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen. »Der dafür aufzubringende Zusatzaufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.«

Eine Allianz aus Landesregierung, Kommunen und Wirtschaft hatte im Sommer weitere Maßnahmen vorgelegt, die im Südwesten für weniger Bürokratie sorgen sollen. Den Kommunen und Wirtschaftsverbänden ging das Paket allerdings nicht weit genug.

Landtag Baden-Württemberg

© dpa-infocom, dpa:241012-930-258453/1