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Ministerium kann Arbeiten an Ex-Gefängnis wieder aufnehmen

Im Streit um die Nutzung des Ex-Gefängnisses »Fauler Pelz« hat das Sozialministerium einen Erfolg erzielt. Das Regierungspräsidium hob den Stopp der Gebäudeinstandsetzung durch die Stadt Heidelberg auf. Sind nun alle Hindernisse für das Land beseitigt?

Gefängniss »Fauler Pelz«
Eine Treppe führt zu einem Gebäude des ehemaligen Gefängnisses »Fauler Pelz«. Foto: Uwe Anspach
Eine Treppe führt zu einem Gebäude des ehemaligen Gefängnisses »Fauler Pelz«.
Foto: Uwe Anspach

Das Sozialministerium kann die Sanierung des Heidelberger Ex-Gefängnisses »Fauler Pelz« für den Maßregelvollzug fortsetzen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe grünes Licht gegeben, so dass die Handwerker mit sofortiger Wirkung ihre Arbeiten an dem Gebäude-Komplex wieder aufnehmen könnten, sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Stuttgart. »Wir haben damit ein wichtiges Etappenziel erreicht.« Die Stadt Heidelberg kündigte am Abend an, sie werde »wie bisher ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Interessen der Stadt zu wahren«.

Das Regierungspräsidium hebt das besondere öffentliche Interesse in seiner Begründung hervor. Denn wegen der landesweit knappen Unterbringungskapazitäten bestehe ohne Baugenehmigung die Gefahr, dass weitere Haftentlassungen vorgenommen werden müssten. Schon etliche kranke Straftäter hatten mangels Therapieplätzen vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden müssen.

Bei dem Streit geht es darum, dass die Stadt Heidelberg den Gebäudekomplex für Uni-Zwecke nutzen möchte - anstatt für eine temporäre Unterbringung von therapiebedürftigen Straftätern.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte jüngst dem Widerspruch des Ministeriums gegen die durch die Stadt Heidelberg verfügte Baueinstellung stattgegeben. Somit werde der von der Stadt erwirkte Baustopp vom 13. Mai dieses Jahres aufgehoben, erläuterte Lucha.

Im »Faulen Pelz« sollen 80 Plätze für suchtkranke Straftäter entstehen, die 2025 auf andere neu gebaute oder erweiterte Einrichtungen verteilt werden sollen. Die Stadt Heidelberg glaubt nicht an eine temporäre Unterbringung der Straftäter. Dazu seien die Investitionen von elf Millionen Euro zu hoch.

Der Heidelberger Gemeinderat hatte beschlossen, den Bauantrag um ein Jahr zurückzustellen. Das hätte dem Vorhaben nach Ansicht von Insidern den Todesstoß versetzt. Gegen die Aufhebung der Zurückstellung ist derzeit eine Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig, die aber keine aufschiebende Wirkung hat.

Nach ursprünglichen Plänen sollten die ersten Patienten im Oktober/November dieses Jahres einziehen. Lucha rechnet mit »ein bisschen« Verzögerung.

© dpa-infocom, dpa:220929-99-943951/5