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Ministerium: Ausstellen von Testbescheinigungen an Schulen zumutbar

Coronavirus - Schnelltests
Ein Schnelltest liegt auf einem Schultisch. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Ein Schnelltest liegt auf einem Schultisch. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

STUTTGART. Das Kultusministerium hält es für zumutbar, dass die Schulen Kindern und Jugendlichen zweimal in der Woche Bescheinigungen über negative Corona-Tests ausstellen. »Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Bescheinigungen von Testergebnissen eine zusätzliche Belastung für die Schulen darstellt«, sagte ein Sprecher von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) am Dienstag in Stuttgart zur Kritik des Lehrerverbands VBE. Er sagte allerdings auch: »Wir wollen damit aber die ehrenamtliche Arbeit außerhalb der Schule - zum Beispiel beim Sport, der gerade jetzt so wichtig für die Kinder und Jugendlichen ist - entlasten, und vor allem wollen wir damit die Belastung der Kinder und Jugendlichen reduzieren, damit sie sich nicht weiteren Tests unterziehen müssen.«

Der VBE hatte eine erhebliche Mehrbelastung beklagt und mehr Kapazitäten für die Sekretariate verlangt. »Wir Lehrkräfte leisten momentan viel zu viel, was nicht zu unserem Aufgabengebiet zählt. Lehrkräfte sollten unterrichten und nicht mit administrativen Tätigkeiten zugeschüttet werden«, kritisierte der Landesvorsitzende Gerhard Brand. Der Ministeriumssprecher entgegnete, das Verfahren sei so einfach wie möglich gestaltet worden. So müssten die Schulen eine Bestätigung nur auf Verlangen ausstellen und sie können dies mit einem einfachen Formular tun. »Hier haben wir den Schulen auch ein Muster bereitgestellt, dass sie und auch die Schülerinnen und Schüler bereits digital vorausfüllen können.«

Brand hatte zudem moniert, dass es an den Schulen nur noch OP-Masken geben solle: »Es ist nicht nachvollziehbar, warum wir nicht an der bisherigen Praxis festhalten und es den Lehrkräften überlassen, welche Maske sie tragen wollen.« Der Ministeriumssprecher sagte dazu, es sei in der Tat so, dass das Gesundheitsministerium mittlerweile eine OP-Maske empfehle: »Freilich können die Lehrkräfte auch weiterhin Atemschutzmasken wie FFP2- oder KN95-Masken tragen.«

Ein Sprecher des Gesundheitsministerium erklärte, die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske stamme aus der Zeit, in der Kinder und Jugendliche noch keine Maskenpflicht hatten. Sowohl Virologen als auch Experten für den Arbeitsschutz seien der Meinung, dass nun OP-Masken auf beiden Seiten ausreichen. Zudem sei der Großteil der Lehrkräfte auch schon geimpft.

© dpa-infocom, dpa:210608-99-905653/2