»Der EuGH (Europäische Gerichtshof) würde weit mehr zulassen, und ich verstehe vor dem Hintergrund dieser Straftaten - wir sprechen hier von schwersten Fällen von Kinderpornografie - einfach nicht, dass man nicht davon Gebrauch macht«, sagte Gentges dem »Südkurier« und der »Heilbronner Stimme« (Mittwoch).
Die europäische Rechtsprechung erlaube ausdrücklich Ausnahmen vom Datenschutz bei schweren Straftaten. Es sei aufwendig und kompliziert, dies umzusetzen - aber zulässig. Die Möglichkeit würde in Deutschland nicht genutzt. »Nichts zu tun, halte ich für fahrlässig. Das Leiden der Kinder ist doch sonst nie zu Ende«, so die CDU-Politikerin. »Datenschutz ist wichtig. Aber er darf nicht zum Täterschutz werden«, so Gentges.
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