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Milde Strafe für Fahranfänger nach tödlichem Überholmanöver

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall hat das Amtsgericht Lörrach einen 19-Jährigen zu einer vergleichsweisen milden Strafe verurteilt. Das Gericht sprach den Mann einer Sprecherin zufolge am Dienstag nach Jugendstrafrecht der fahrlässigen Tötung schuldig. Unter anderem müsse er dreimal mit einem Psychologen sprechen und 900 Euro spenden. Zudem werde ihm die Fahrerlaubnis für mindestens ein halbes Jahr entzogen, der Führerschein einkassiert.

Justitia
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert

Der Mann hatte laut Staatsanwaltschaft im September mit dem Auto auf der Bundesstraße 34 von Rheinfelden nach Grenzach-Wyhlen ein anderes Fahrzeug überholt, als ihm ein Motorradfahrer entgegenkam. Der 35-jährige Biker habe versucht auszuweichen, sei von der Straße abgekommen und habe beim Sturz tödliche Verletzungen erlitten.

Die Polizei hatte berichtet, der Mann sei gegen einen Signalmast einer Bahnschranke geprallt. Ein Rettungshubschrauber flog ihn in die Uni-Klinik nach Basel (Schweiz), wo er seinen Verletzungen erlag.

Polizeimitteilung zu dem Fall

© dpa-infocom, dpa:220725-99-152199/3