Opfer der Missbrauchsfälle seien zwei Jungen, teilte das Landgericht mit. Bei einem Jungen sollen sich die Taten über mehrere Jahre bis Ende 2021 erstreckt haben. In dieser Zeit war er acht bis zehn Jahre alt. Das andere Kind wurde über ein halbes Jahr in 2017 Opfer des Mannes. Damals sei der Junge zehn bis elf Jahre alt gewesen. Die Taten ereigneten sich in Müllheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) und Bonn.
Der 35-jährige Deutsche war in zahlreichen Vereinen, insbesondere jedoch in der evangelischen Kirchengemeinde Jüchen (Nordrhein-Westfalen) engagiert. Er soll einen Großteil seiner Freizeit in diesem Bereich verbracht haben. Besonders sei er in der Jugendarbeit tätig gewesen und organisierte Freizeiten, die er auch betreute, hieß es.
Darüber lernte er einen der Jungen kennen. Den anderen betreute der Mann während der Abwesenheit seiner Eltern. Ende 2021 wurden bei einer Durchsuchung seiner Wohnung Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden, wie das Gericht mitteilte.
Seit Oktober des vergangenen Jahres war er in Untersuchungshaft. Der Mann muss laut Urteil an eines der Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 49.500 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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