Stuttgart (dpa/lsw) - Asylklagen werden seit Anfang Juli von speziellen Kammern an den vier Verwaltungsgerichten verhandelt, um die Dauer der Verfahren künftig zu verkürzen. Zudem gibt es an den Gerichten in Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg nun landesweite Zuständigkeiten für bestimmte Herkunftsländer, wie das Justizministerium mitteilte. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei so aufgestellt worden, dass dort eine noch effizientere Bearbeitung der Verfahren ermöglicht werde und gleichzeitig unverändert hohe rechtsstaatliche Standards garantiert würden.
Die Änderungen wurden bereits im Frühjahr angekündigt. Am Verwaltungsgericht Karlsruhe wird künftig ein Kompetenz- und Innovationszentrum Asyl eingerichtet. Insgesamt wurden 27 neue Stellen geschaffen.
Bei ihrer Konferenz im November hatten die Ministerpräsidenten beschlossen, Asylverfahren für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten und aus Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent innerhalb von drei Monaten abschließen zu wollen. Auch die anschließenden Gerichtsverfahren sollen dem Beschluss zufolge nach drei Monaten beendet sein. Derzeit dauern die Gerichtsverfahren in Asylfragen in Baden-Württemberg laut früheren Angaben des Justizministeriums im Schnitt rund 9,4 Monate, Eilverfahren rund 1,9 Monate.
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