Das Amtsgericht hatte die Ärztin am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt - es geht um mehr als 4000 Fälle. Zudem verhängte es ein dreijähriges Berufs- sowie eine vorläufiges, sofort in Kraft tretendes Betätigungsverbot. Überdies sollen rund 28.000 Euro eingezogen werden, die die Frau für die Befreiungen von der Maskenpflicht eingenommen hatte. Insbesondere stoße man sich an der aus Anklage-Sicht zu milden Haftstrafe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, die auf dreieinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Darüber hinaus hatte das Gericht eine Angestellte der Weinheimer Ärztin wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt. Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen - ohne dass die Ärztin sie untersucht oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte.
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