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Masken-Urteil: Staatsanwaltschaft will härtere Strafe

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ficht das Urteil in einem der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste während der Corona-Pandemie an. Das Urteil des Amtsgerichts Weinheim gegen eine Ärztin wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse entspreche nicht den Vorstellungen der Anklagebehörde, sagte deren Sprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Um eine härtere Strafe zu erwirken, habe man Berufung zum Landgericht eingelegt.

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert

Das Amtsgericht hatte die Ärztin am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt - es geht um mehr als 4000 Fälle. Zudem verhängte es ein dreijähriges Berufs- sowie eine vorläufiges, sofort in Kraft tretendes Betätigungsverbot. Überdies sollen rund 28.000 Euro eingezogen werden, die die Frau für die Befreiungen von der Maskenpflicht eingenommen hatte. Insbesondere stoße man sich an der aus Anklage-Sicht zu milden Haftstrafe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, die auf dreieinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Darüber hinaus hatte das Gericht eine Angestellte der Weinheimer Ärztin wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt. Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen - ohne dass die Ärztin sie untersucht oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte.

© dpa-infocom, dpa:230109-99-158221/2