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Masken in Schulen untersagt: Ausnahme Gesundheitsschutz

Das Kultusministerium in Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen, dass an öffentlichen Schulen zwar grundsätzlich untersagt ist, das Gesicht zu verhüllen - in Zeiten zahlreicher Atemwegserkrankungen und Covid-Infektionen der individuelle Gesundheitsschutz aber Vorrang hat. »Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben daher durchaus die Möglichkeit, zum individuellen Gesundheitsschutz eine Atemschutzmaske zu tragen«, erklärte das Kultusministerium am Dienstag in Absprache mit dem Regierungspräsidium in Karlsruhe.

FFP2-Maske
Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. Foto: Marijan Murat/DPA
Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand.
Foto: Marijan Murat/DPA

Zuvor hatte die »Südwest Presse« (SWP) berichtet, dass das Regierungspräsidium in Karlsruhe Schulen mitgeteilt habe, dass »Atemschutzmasken, die Teile des Gesichts bedecken«, an Schulen nur nach Genehmigung im Einzelfall getragen werden dürften. Laut dem Medienbericht hatte das Regierungspräsidium darauf verwiesen, dass eine Verhüllung des Gesichts bei schulischen Veranstaltungen laut Schulgesetz untersagt sei.

Damit wurde allerdings nur die generelle Rechtslage dargestellt. »Wir haben den Schulen nie gesagt, dass Corona-Masken verboten sind«, unterstrich das Regierungspräsidium. Es reagierte damit auf eine dpa-Meldung, in der missverständlich von einem Verbot des Regierungspräsidiums und einem Dissens mit dem Kultusministerium die Rede war.

Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) machte klar: »Die Schulen sind von uns angehalten, dies vor Ort pragmatisch umzusetzen. Es war von Anfang an klar, dass wir das Thema Masken großzügig und pragmatisch handhaben. Keine Schülerin, kein Schüler und auch keine Lehrkraft, die aus gesundheitlichen Gründen eine Maske tragen will, wird daran gehindert.«

Bericht - Südwest Presse

© dpa-infocom, dpa:231128-99-105038/3